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Ab jetzt finden sie unter dem Punkt "Mandantenservice" Mandantenbriefe und Formulare zum herunterladen und ausfüllen.
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Zum 1.1.2006 wurde die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) deutlich ausgeweitet.
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In der Vergangenheit konnten Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. § 33c EStG wurde jedoch mit Wirkung zum 1.1.2006 aufgehoben.
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